Finanzordnung


Finanzordnung der Zeitbörse Kassel e.V.

Die Finanzordnung regelt die monetären und nicht-monetären Angelegenheiten der Zeitbörse Kassel, insbesondere die Höhe der Beiträge für alle natürlichen und juristischen Personen.
Mitgliedsbeiträge, Fördermitgliedsbeiträge, Fördermittel, Spenden sowie alle sonstigen Einnahmen und daraus eventuell resultierende Zinsen dienen ausschließlich des Erhalts der Funktionsfähigkeit der Zeitbörse Kassel und der von ihren satzungsgemäß angebotenen Dienstleistungen.
Etwaige über zulässige Rücklagen hinausgehende Überschüsse werden durch jährliche Überprüfung und Neufestsetzung der Beiträge korrigiert.
Die Mitgliedsbeiträge sollen grundsätzlich kostendeckend kalkuliert werden.

  1. Eintrittsgebühr
    Mit dem Eintritt in die Zeitbörse wird sofort eine Eintrittsgebühr in Höhe von derzeit 5,- € erhoben.
    Dafür erhält das neue Mitglied alle zur sofortigen Teilnahme notwendigen Unterlagen.
  2. Monetärer jährlicher Mitgliedsbeitrag () in € (EURO)
    Der Zeitbörse Kassel entstehen aufgrund der in Satzung und Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben laufende Kosten in Form von Porto- und Telefon-Gebühren,
    Kopierkosten, der Erstellung und Verteilung der Kreativen Seiten, Neu-Ausgabe von Zeitschecks, Porto und sonstige für den Betrieb notwendige Kosten.
    Zur Deckung dieser Ausgaben wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 12,00 € (EURO) erhoben.
    Die Zeitbörse Kassel ist verpflichtet, immer die insgesamt kostengünstigsten Möglichkeiten zu nutzen.
  3. Nicht-monetärer, monatlicher Mitgliedsbeitrag in Talenten

    3.1 Natürliche Personen
    Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich per Abbuchung vom persönlichen Zeitkonto des Mitglieds abgebucht. Der derzeit gültige Beitrag beträgt 8 Talente.
    Das Überziehungslimit auf dem Zeitkonto beträgt im ersten halben Jahr der Mitgliedschaft 100 Talente, was einem Äquivalent von 5 Stunden entspricht.
    Danach erhöht sich das Überziehungslimit auf maximal 400 Talente, was einem Äquivalent von 20 Stunden entspricht.

    3.2 Vereine, Sozialbetriebe und Selbsthilfeorganisationen
    Hier gelten die gleichen Bedingungen und dieselbe Höhe der Mitgliedsbeiträge wie für natürliche Personen, solange sie das gleiche Überziehungslimit (400 Talente = 20 Stunden) wie diese haben.
    Auf Antrag kann der Vorstand einer Erhöhung des Kreditlimits entsprechend deren Mitgliederzahlen zustimmen.
    Dabei wird zur Absicherung auch der Mitgliedsbeitrag analog erhöht.
  4. Talent-Buchungsaufträge, die über den jeweils gültigen Überziehungsrahmen hinaus gehen, können von der Zeitbörse Kassel e.V. abgelehnt werden.

Stand: 05.03.2002