Tausch-Netiquette


Herzlich willkommen in der Zeitbörse Kassel!

Unser TauschRing funktioniert sehr einfach und effektiv:

Wie du mir, so ich dir oder irgendeinem anderen Mitglied.

  • Unsere Verrechnungseinheit für die jeweils erbrachte Leistung ist das „Talent“. Es existiert nur auf unseren Zeitschecks und es gilt nur unter uns TauschRing-Mitgliedern.
  • Das Talent erwirbt man durch die persönlich eingebrachte Zeit.
  • Eine Stunde (Mit-)Hilfe innerhalb der Zeitbörse ist 20 Talente wert.

Somit wäre das alles ganz einfach, wenn es nicht höchst eigenwillige Vorstellungen davon gäbe, was eine Stunde Arbeit im einem Tauschring (die Zeitbörse ist einer) bedeutet und unter welchen Bedingungen dies ein fairer und angemessener Beitrag sein kann. Weil das bei uns nicht anders als bei anderen Tauschaktivitäten ist, soll diese Information Konflikten vorbeugen.

Die folgenden Höflichkeits- und Verhaltensregeln sollen uns dabei helfen und unseren Austausch untereinander so angenehm wie möglich machen. Für Anregungen und Ergänzungen sind wir dankbar. Kleine Anmerkung, bevor es richtig losgeht: „Jeder“ ist nicht speziell männlich gemeint, sondern bezieht sich auf „Mitmensch im Tauschring“, ob weiblich, männlich oder divers.

Regel 1

  • Jeder nach seinen Möglichkeiten.
  • Jeder ist unterschiedlich begabt und qualifiziert. Trotzdem zählt nicht nur Leistung und/oder perfekte Qualität, sondern vor allem das Erlebnis, sich gegenseitig Dienste zu erweisen, die sich der einzelne gegen „richtiges Geld“ oft nicht leisten könnte.

Regel 2

  • Jeder mit Augenmaß
  • Für drei Handgriffe sollte man keinen vollen Stundenlohn verlangen. Für unbefriedigend ausgeführte Arbeit sollte man freiwillig keinen vollen Stundenlohn verlangen, auch wenn der Arbeitseinsatz vielleicht länger als eine Stunde gedauert hat.

Regel 3

TauschRing-Arbeit findet meist im Rahmen des eigenen Privatlebens statt. Was ich bei einem Einsatz bei Anderen kaputtmache, ersetze ich selbstverständlich aus meiner privaten Haftpflichtversicherung, wenn ich keine habe, je nach Zeitwert in EURO.

Konkret bedeutet das:
Berücksichtigt dabei bitte die allgemein üblichen gesetzlichen Regelungen im BGB. Das geltende Werkvertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht eine zweijährige bzw. fünfjährige Gewährleistungsfrist vor: Bei Arbeiten, die das Bauwerk nicht substantiell beeinflussen, gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist (z. B. bei Instandsetzungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen). Sie kann bei kleineren Arbeiten wie z. B. Reparaturen auf zwölf Monate verkürzt werden. (§ 634a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Frist beginnt dabei grundsätzlich mit der Abnahme.) Danach besteht kein Anspruch mehr. Diese Regelung dürfte auf fast alle Austausche innerhalb der Zeitbörse zutreffen.

In der Zeitbörse streben wir ein soziales und friedliches Miteinander an. Daher sollte es im Schadenfall selbstverständlich sein, das die Tauschpartner sich gütlich und einvernehmlich über die Regulierung einigen.

Wie in der Welt außerhalb der Zeitbörse kann es natürlich auch bei uns vorkommen, das bei einer einfachen Reparatur erst nach einer längeren Zeit ein Schaden eintritt. Wir empfehlen allen Mitgliedern, es dann mit Kulanz zu regeln. Natürlich kann man auf den Ablauf der 2 Jahresfrist pochen. Im Geiste eines sozialen und friedlichen Miteinanders erscheint es jedoch angebracht, auch hier eine gütliche, einvernehmliche Regelung anzustreben.

Sollte es dennoch nicht möglich sein, einen Schaden zwischen Tauschpartnern zu regeln, können diese sich an den Vorstand wenden. Dieser wird sich ein umfassendes Bild vom Schaden machen und eine Regelung vorschlagen. Der damit verbundene Zeitaufwand kann vom Vorstand den Tauschpartnern in gleicher Höhe in Talenten
berechnet werden.

Regel 4

  • Arbeitstugenden gelten auch unter Privatmenschen
  • Die mit Talenten vergütete Stunde besteht nicht aus den Pausen.
  • Auch in der Zeitbörse halte ich mich pünktlich an Termine.
  • Was ich mache, mache ich so gut und sorgfältig wie möglich.

Regel 5

  • TauschRing-Mitglieder spielen niemals gegeneinander „den Boss“.
  • Meine Helfer behandle ich immer als Freunde, nicht wie kommerzielle Dienstleister.
  • Kritik bringe ich wie einem Freund gegenüber vor, also niemals beleidigend.
  • Ebenso brauchen wir keine – sozusagen – „interne Gewerkschaft“, weil unsere Tausch-Regeln jedem seinen Handlungs- und Entscheidungsfreiraum lässt.

Regel 6

Unter TauschRing-Freunden gilt das Gebot: Günstiger als „draußen“. Das bedeutet: Auch bei perfekter Arbeit macht in der Zeitbörse niemand eine Rechnung auf, die sich an professionellen Preisen orientiert.

Regel 7

Erst reden, dann tauschen. Was genau erledigt werden soll und wie wir es berechnen. Keine Dienstleistung ohne Absprache, was genau erledigt werden soll. Was vorher nicht geklärt wird, bringt später unnötige Differenzen und Unzufriedenheit.

Regel 8

  • Innerhalb Talente, außerhalb Euro.
  • Die Welt außerhalb des TauschRings kostet den Helfer richtiges Geld.

Höflicherweise frage ich meinen TauschRing-Helfer nach besonderen Kosten im Zusammenhang mit seiner Hilfe. Er bringt Schrauben und Nägel mit, die er auch kaufen muss und die ich ihm selbstverständlich vergüte. Wenn z. B. ein teures Werkzeug bei der Ausführung meines Auftrages kaputt geht, bin ich zwar gemäß der TauschRing- Regeln für die Schadensbehebung nicht haftbar. Unter Freunden jedoch biete ich ihm im Rahmen meiner Möglichkeiten natürlich eine Reparatur-Beteiligung in Euro an, auch wenn es nur ein symbolischer Betrag sein kann, weil ich vielleicht selbst nicht viel besitze.

Auch längere Anfahrtswege kosten Geld und sind der Nachfrage wert. Wir empfehlen daher 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer. Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt dürfen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht überschreiten. Alternativ kann auch mit Talenten bezahlt werden, 5 Talente für 5 km Fahrt.